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   BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60   

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BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 499 (Ls.)
  • MDR 1961, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Bei dieser Prüfung hat das Oberlandesgericht sich weitgehend die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58 (NJW 1959, 2203 = MDB 1960, 38 = Betrieb 1959, 1250) zu eigen gemacht, das einen Anspruch auf Wartegeld-Erhöhung betraf und worin die Grenzen des für die Kali-Interessenten Zumutbaren näher erläutert worden sind; mit den von der Revision beanstandeten Worten sollte ersichtlich an die Bemerkung in jenem Urteil angeknüpft werden, daß die damalige Fragestellung, ob das Wartegeld "seinem Nominalbetrag nach heute überhaupt nicht mehr als hinreichender Gegenwert angesehen werden" könne, zutreffend sei.

    Daß selbst eine infolge fortschreitender Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten eingetretene erhebliche Verringerung der Kaufkraft wiederkehrender Geldleistungen aus einem langfristigen Vertrag, der keinen Versorgungscharakter hat, nicht zu einer Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue zu führen braucht, entspricht dem Standpunkt des erkennenden Senats in dem mehrfach erwähnten Wartegeld-Urteil (NJW 1959, 2203), von dem abzugehen auch der vorliegende Fall keinen Anlaß bietet.

  • BGH, 28.09.1960 - V ZR 24/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    In dieser Eigenschaft kann er, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, gemäß § 432 BGB den Anspruch auch aus eigenem Recht mittels Klage auf Bezahlung an alle geltend machen (vgl. Urteil vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 6, mit Nachweisungen).

    Wenn er auf diese Vereinbarung die Grundsätze über den Sukzessivlieferungsvertrag für unanwendbar erachtet, weil der Unternehmer zum Abbau nicht verpflichtet sei, so ist das, entgegen der Ansicht der Revision, nicht zu beanstanden (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51, LM BGB § 595 Nr. 1, und vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 18); etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus den §§ 3, 6 und 10 des hier zur Erörterung stehenden Kaliabbauvertrages.

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Die Revision versucht übrigens auch hier wieder in rechtlich nicht zu billigender Weise die Beklagte mit der Gesamtheit der Kaliunternehmer gleichzustellen und verkennt, daß allein das Vertragsverhältnis der Parteien maßgebend sein könnte; sie setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats, der es wiederholt abgelehnt hat, bei der Beurteilung von Kaliabbauverträgen auf günstige oder ungünstige Umstände in der Gesamtentwicklung der Kali-Industrie oder ihrer Konzerne abzustellen (Urteile vom 16. Januar 1953, V ZR 5/51, S. 22 f, 30, und vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53, S. 21; vgl. auch Urteil vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, 293 linke Spalte Mitte).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Nicht jede Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses, mit der die Beteiligten seinerzeit nicht gerechnet haben, gestaltet den Vertragsinhalt um, der Wegfall der Geschäftsgrundlage für sich allein bildet noch keinen Grund zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines Vertrages, sondern es bedarf dazu einer wirklich einschneidenden Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, die ein starres Aufrechterhalten der früheren Vereinbarung als unvereinbar mit Recht und Gerechtigkeit erscheinen läßt (RGZ 158, 166, 175; BGB Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 11. Juli 1958, VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Der Standpunkt des Berufungsgerichts wird auch nicht durch die Ausführungen im Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1957 (BGHZ 25, 287) entkräftet; wenn in jenem Beschluß - der es für unstatthaft erklärt, sich bei Berechnung der Abfindungen der weichenden Erben aus Billigkeitsgründen über die Vorschrift des § 12 Abs. 2 HöfeO hinwegzusetzen - davon die Rede ist (S. 292 a.a.O.), der Gesetzgeber habe "den Einheitswert für maßgebend erklärt, der in bestimmten Zeitabständen (§ 21 des Bewertungsgesetzes) neu festgestellt wird", so darf aus diesem Relativsatz nicht, wie die Revision offenbar meint, geschlossen werden, ohne die gesetzliche Möglichkeit der Neufeststellung wäre die Entscheidung anders ausgefallen.
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Ausgegangen wird hierbei in erster Linie von der Entwicklung seit der Währungsreform des Jahres 1948, weil das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1956, 485; Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen 1959, 203 m. Anm. Beitzke) der Meinung ist, die damalige Währungsgesetzgebung habe alle früheren, mit dem Schwund im Werte der Reichsmark zusammenhängenden wirtschaftlichen Veränderungen bereits abschließend berücksichtigt und ausgeglichen; für eine Vergleichung der Kaufkraft des Geldes in den fünfziger Jahren mit derjenigen, wie sie vor Juni 1948 bestanden habe, sei daher kein Raum.
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Zutreffend hat das Berufungsgericht insbesondere angenommen, daß die in diesem Vertrag vereinbarte Goldwertsicherungsklausel ("eine Reichsmark gleich 1/2790 kg Feingold") durch die britische Militärregierungsverordnung Nr. 92 unwirksam geworden und nach der Währungsreform nicht wieder aufgelebt sei (vgl. Urteil des Senats vom 16. September 1959, V ZR 77/58, NJW 1959, 2060).
  • BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Nicht jede Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses, mit der die Beteiligten seinerzeit nicht gerechnet haben, gestaltet den Vertragsinhalt um, der Wegfall der Geschäftsgrundlage für sich allein bildet noch keinen Grund zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines Vertrages, sondern es bedarf dazu einer wirklich einschneidenden Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, die ein starres Aufrechterhalten der früheren Vereinbarung als unvereinbar mit Recht und Gerechtigkeit erscheinen läßt (RGZ 158, 166, 175; BGB Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 11. Juli 1958, VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27).
  • BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Wenn er auf diese Vereinbarung die Grundsätze über den Sukzessivlieferungsvertrag für unanwendbar erachtet, weil der Unternehmer zum Abbau nicht verpflichtet sei, so ist das, entgegen der Ansicht der Revision, nicht zu beanstanden (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51, LM BGB § 595 Nr. 1, und vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 18); etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus den §§ 3, 6 und 10 des hier zur Erörterung stehenden Kaliabbauvertrages.
  • RG, 29.11.1921 - II 247/21

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Das ist rechtlich bedenkenfrei (RGZ 103, 177, 179; vgl. auch Larenz, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung 2. Aufl., S. 89 und 172).
  • BGH, 23.09.1958 - VIII ZR 111/57
  • BGH, 24.11.1959 - VI ZR 221/58
  • BGH, 25.02.1955 - V ZR 103/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51

    Rechtsmittel

  • RG, 03.08.1938 - VI 247/37

    1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie

  • RG, 30.04.1935 - II 291/34

    1. Ist daran festzuhalten, daß durch die Dritte Notverordnung des

  • RG, 31.03.1925 - VI 258/199/24

    Nach welchen Grundsätzen hat die Aufwertung des Kaufpreises bei beiderseits nicht

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Denn bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH, Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - NJW 1959, 2203 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 - LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39 = MDR 1961, 307 und vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 - JZ 1978, 235 = juris Rn. 13).
  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64

    Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer

    Baß der Kläger und seine Mutter aus eigenem Recht zur gerichtlichen Verfolgung dieses Anspruchs befugt waren, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen: Sie verlangten Zahlung nicht an sich selbst, sondern an die Gesamtheit der W. Kali-Interessenten zu Händen des gemäß § 12 gewählten Bevollmächtigten, und gegen eine solche Geltendmachung vertraglicher Ansprüche bestehen im Hinblick auf § 432 BGB, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, keine Bedenken (Urteil vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, S. 5 mit Nachw.; in LM BGB § 242 Bb Nr. 39, MDR 1961, 307 und NJW 1961, 499 insoweit nicht abgedruckt).

    Dies ist in der Tat der entscheidende Punkt, auf den der erkennende Senat schon in seinem "Förderzinsurteil" vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60 (LM BGB § 242 Bb Nr. 39 = MDR 1961, 307 = NJW 1961, 499) als maßgeblich abgestellt hat.

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Die hier aufgezeigten Besonderheiten schließen einen Vergleich mit anderen Dauerschuldverhältnissen ohne Versorgungscharakter (z.B. Kaliabbauverträgen) aus, wie in der von der Revision angeführten Rechtsprechung auch ausdrücklich betont wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.60 - V ZR 56/60 - a.E. und v. 2.11.65 - V ZR 95/64 - zu 3, LM Nr. 39 und 42 zu § 242 (Bb) BGB).
  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 108/74

    Anpassung eines Vertragsverhältnisses an die jeweiligen wirtschaftlichen

    Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Urteil im Anschluß an zwei Entscheidungen des V. Zivilsenates (Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und 39) den Grundsatz ausgesprochen, daß das Sinken der Kaufkraft und das allgemeine Steigen der Mietpreise nicht ausreichen, um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages annehmen zu können (Urteil vom 29. September 1969 - VIII ZR 3/68 = WM 1969, 1323 = BB 1969, 1413 = Betrieb 1969, 2029).
  • BGH, 23.04.1976 - V ZR 167/74

    Gesetzlicher Anspruch auf Anpassung des Erbbauszinses wegen Wegfalls der

    Auch beim Fehlen einer vertraglichen Anpassungsklausel kann allerdings die Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt dann rechtfertigen, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart grundlegend und einschneidend geändert haben, daß ein weiteres Festhalten am ursprünglichen Vertrag zu einem mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. die Kaliförderzins-Urteile des Senats vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 , vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 und vom 2. November 1965 - V ZR 95/64, DM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, 39 und 49, sowie die Erbbauzins-Urteile vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65, WM 1969, 64, vom 29. März 1974 - V ZR 128/72, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 71, und vom 23. Januar 1976 - V ZR 76/74, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 61/71

    Zahlung von Erschließungsbeiträgen - Verjährung des Anspruchs - Zeitpunkt der

    Eine solche käme nur in Betracht, wenn es sich bei der Kostensteigerung (im Sinne einer Erweiterung der Erschließungsleistungen) um eine echte Wertsteigerung und nicht lediglich um eine Folgeerscheinung der Kaufkraftminderung des Geldes handeln würde (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 39).
  • BGH, 09.07.1965 - V ZR 3/64

    Rechtsmittel

    Das Ergebnis enthob das Berufungsgericht der Prüfung, ob Dauerschuldverhältnissen mit Versorgungscharakter etwa stillschweigend eine Wührungsgleitklausel innewohnt (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60, BB 1961, 191).
  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 96/62

    Rechtsmittel

    Es müssen vielmehr ganz besondere Umstände vorliegen, damit sich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder Fohlens der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse als zulässig erweist (Urteile des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 39 und vom 14. Februar 1962, V ZR 80/60 vom 14. Februar 1962, WM 1962, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch LM § 779 BGB Nr. 2).
  • BGH, 20.11.1962 - V ZR 87/61

    Schadensersatzanspruch auf Grund der fehlenden Errichtung einer Durchgangspassage

    Mit ihrer Ansicht, bei Prüfung des Geschäftsgrundlage-Wegfalls seien "keine besonders strengen Anforderungen zu stellen", befindet die Revision sich im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auf die Notwendigkeit eines strengen Maßstabes wiederholt hingewiesen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297 = NJW 1958, 907, vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, S. 7, insoweit in MDR 1961, 307 nicht abgedruckt, und vom 18. November 1960, V ZR 140/59, NJW 1961, 553, 554 f = WM 1961, 212, 215).
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